Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für Ihr neues Kassensystem erhalten

mit der Überbrückungshilfe III Plus!

Angebot für digitale Kasse

Digitale Förderung für Sie als Unternehmer

Die Überbrückungshilfe III Plus unterstützt Sie als Unternehmer, Soloselbstständigen oder Freiberufler mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 € (einmalig) in digitale Investitionen.
Diese einmalige Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen.
Lassen Sie sich fördern, um Ihren Betrieb zu digitalisieren. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Ihre Möglichkeiten und nutzen Sie die Förderung für die Digitalisierung Ihres Betriebes!

Was ist erstattungsfähig? Wofür kann die Förderung von 10.000 € genutzt werden?

Gefördert werden Investitionen in Digitalisierung mit bis zu 10.000 €. Dazu zählen auch Anschaffungskosten von IT-Hardware und betriebliche Lizenzgebühren von IT-Programmen. Kosten für solche Investitionen können Sie für den Zeitraum Juli 2020 bis Dezember 2021 (Förderzeitraum für Überbrückungshilfe 3 Plus) entsprechend angeben. Genauere Informationen finden Sie unter den Punkten 2.4 Nr. 17 und Anhang 3 auf der Überbrückungshilfe-III-Seite des Bundes.
"Förderungsfähig sind auch Anschaffungen und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO)."
Das heißt, Sie können sich jetzt Ihre neue digitale Kasse mit TSE fördern lassen.

All-in-One S2 Waage

Eine Kasse gemacht für die Metzgerei! Mit der integrierten Waage beschleunigen Sie den Verkaufsprozess ohne das der Kunde dabei zu kurz kommt. Die robuste und elegante Bauweise sorgen für eine hochwertige Optik auf der Verkaufstheke und mit der intuitiven Benutzeroberfläche finden sich alle MitarbeiterInnen schnell zurecht.

Das 3-Jahre-All in One-Paket* für Metzgereien und Direkterzeuger

Nutzen Sie die Förderung jetzt voll aus

HS-Soft bietet Ihnen ein Kassensystem mit TSE, dass Sie und Ihren Betrieb zukunftsfähig und finanzamtkonform aufstellt. Das Beste ist, Sie können es sich im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 fördern lassen.
Folgendes enthält unser 3-Jahre-All in One-Paket*:

HS- Soft CashAssist Kassensystem

Konfiguration und Schulung für das Kassensystem

HS-Soft Kassenwaage S2 mit Kassenlade
Metapace K1

Service, Support unnd Updates

Software und Gerätelizenz für 3 Jahre

TSE der Bundesdruckerei für 5 Jahre

Jetzt mehr erfahren

MobileWaiter V2 Pro

Bedienen Sie Ihre Kunden im Restaurant schnell und effizient.
Das mobile All-in-One Bedienterminal für den Gastrobetrieb ist eine vollwertige Kasse im Smartphone Format. Bestellungen werden direkt an die Küche übermittelt, Zahlungen annehmen und Kundenbeleg drucken kann ohne extra Laufwege direkt am Tisch erledigt werden.

Digitale All-In-One-Kasse für Unternehmer

Verschiedene Lizenz-Modelle förderbar
Der MobileWaiter V2 Pro ist die mobile Kasse für angeschlossene Gastronomie. Das mobile All-in-One Bedienterminal für den Gastrobetrieb ist eine vollwertige Kasse im Smartphone Format. Bestellungen werden direkt an die Küche übermittelt, Zahlung annehmen und Kundenbeleg drucken kann ohne extra Laufwege direkt am Tisch erledigt werden.
Folgende Geräte-Lizenzen sind buchbar und förderbar:

Monatliche Lizenz für 59 € (mtl. kündbar/pausierbar)

1-Jahres-Lizenz für 637 €

3-Jahres-Lizenz für 1.911 €

Der MobileWaiter V2 Pro inkl. EPSON und TSE der Bundesdruckerei für 5 Jahre ist für einen einmaligen Erwerbspreis von 832 € erhältlich zzgl. der gewählten Gerätelizenz.

Wo kann die Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden?

Überbrückungshilfen können nur von beauftragten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwälten (prüfende Dritte) in Ihrem Namen beantragt werden. Die Kosten für diese Dienstleistungen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe teilweise erstattungsfähig. Besprechen Sie mit dem gewählten Vertreter, wie Sie die Förderung für den Erwerb von digitalen Kassen, TSE-Lösungen und Kassen-Lizenzen beantragen können.
Förderzeitraum: Juli 2021 bis September 2021
Antragsfrist: 31. Dezember 2021

Wer kann Überbrückungshilfe III Plus beantragen?

Unternehmen mit bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler, Soloselbstständige und Organisationen aus allen Branchen mit bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020

Bei direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen gibt es keine Umsatzgrenzen

Was sind die Vorraussetzungen für Überbrückungshilfe III?

Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Zuschuss beantragt wird. Als Vergleich wird der Referenzmonat im Jahr 2019 herangezogen

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von max. bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020

Unternehmen mit Betriebssitz und Meldung beim Finanzamt in Deutschland

CashAssist Family
Metzgereikassen live erleben

Buchen Sie jetzt eine unverbindliche Online-Präsentation und erfahren Sie wie HS-Soft Kassen Ihr Tagesgeschäft und die Verwaltung erheblich vereinfachen. Wir zeigen Ihnen das gewünschte System und beantworten Ihre Fragen im persönlichen Gespräch mit einem unsere Berater. Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und wir melden uns umgehend!

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KassenSichV 2020 konform mit TSE der Bundesdruckerei