Neben den bundesweiten Förderungen bieten die Bundesländer innovative Digitalisierungsprämien,
Digitalboni oder Digitalzuschüsse an.
Wir haben Informationen rund um Berechtigung und Antrag zusammengestellt
Gefördert werden Investitionen in Digitalisierung mit bis zu 20.000 €. Dazu zählen auch Anschaffungskosten von IT-Hardware und betriebliche Lizenzgebühren von IT-Programmen. Kosten für solche Investitionen können Sie für den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 entsprechend angeben. Genauere Informationen finden Sie unter den Punkten 2.4 Nr. 9 und Nr. 14 auf der Überbrückungshilfe-III-Seite des Bundes.
Buchen Sie jetzt eine unverbindliche Online-Demo und lernen Sie unsere Kassenlösungen unverbindlich kennen. Wir zeigen Ihnen das gewünschte System und beantworten Ihre Fragen im persönlichen Gespräch mit einem unsere Berater. Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und wir melden uns umgehend!
Jetzt Termin vereinbarenÜberbrückungshilfen können nur von Ihnen beauftragten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwälten in Ihrem Namen beantragt werden.
Die Kosten für diese Dienstleistungen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe teilweise erstattungsfähig. Besprechen Sie mit dem gewählten Vertreter, wie Sie die Förderung für den Erwerb von digitalen Kassen,
TSE-Lösungen und Kassen-Lizenzen beantragen können.
Förderzeitraum: November 2020 bis Juni 2021
Antragsfrist: 31. August 2021
Unternehmen mit bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler, Soloselbstständige und Organisationen aus allen Branchen mit bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020
Bei direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen gibt es keine Umsatzgrenzen
Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Zuschuss beantragt wird. Als Vergleich wird der Referenzmonat im Jahr 2019 herangezogen
Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von max. bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020
Unternehmen mit Betriebssitz und Meldung beim Finanzamt in Deutschland
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Jetzt Termin vereinbarenDie HS-Soft AG übernimmt keine Haftung für die Aktualität und Vollständigkeit dieser Webseite. Technische und inhaltliche Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Druck- und Schreibfehler vorbehalten. Aufgrund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Fristen empfehlen wir allen Kunden und interessierten Leser*innen, weitergehende Informationen zur TSE, zu Fristen und der derzeit gültigen Rechtslage selbst einzuholen. Eine Haftung durch HS-Soft AG ist ausgeschlossen. Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.